gültig ab 01.07.2019
Die Firma GERMAN TRAVEL NETWORK (nachfolgend als
GTN bezeichnet) tritt als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (z. B.
Flüge), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z. B. Hotelaufenthalte, Mietwagen)
und auch als Veranstalter von Reisen auf.
Diese Reisebedingungen, die bei der Buchung von Ihnen anerkannt werden, sind auf der Grundlage der Empfehlung des Deutschen Reisebüroverbandes erstellt worden und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und GTN.
Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und die
besonderen Hinweise zu einzelnen Reisen haben Vorrang.
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde GTN den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich über Postweg, Fax oder Online-Dienste vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Bei mündlichen Nebenabreden empfehlen wir eine schriftliche Bestätigung.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch GTN zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird GTN dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. An die Anmeldung ist der Anmelder bis zur Annahme durch GTN, jedoch längstens 14 Tage ab Anmeldedatum gebunden.
Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande. GTN wird in solchen Fällen unmissverständlich darauf hinweisen, dass eine Abweichung von der Anmeldung vorliegt.
2. Bezahlung
a) Bei Vertragsschluss zahlen Sie bitte pro Person 20 % des Reisepreises an. Soweit den besonderen Reisehinweisen nicht etwas anderes zu entnehmen ist, ist der Restreisepreis spätestens 28 Tage vor Reisebeginn - ohne weitere Zahlungsaufforderung - zur Zahlung fällig. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort zur Zahlung fällig.
b) Mit der Reisebestätigung erfolgt die Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von §651k, Abs. 3 BGB.
c) Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach Eingang
seiner Zahlung zugesandt oder ausgehändigt. In der Regel ist das aber nicht früher als 2
Wochen vor Reisebeginn.
3. Leistungen
Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen des GTN Angebots und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Vertragliche Pflicht von GTN ist, soweit GTN im
Einzelfall lediglich als Reisevermittler tätig wird, die ordnungsgemäße Vermittlung
der gebuchten Beförderungsleistung oder der gebuchten einzelnen touristischen
Leistung. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nur Vertragspflicht
von GTN, soweit GTN als Reiseveranstalter tätig geworden ist.
4. Preisänderungen
GTN behält sich vor, die ausgeschriebenen und
mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren
oder Kerosinzuschläge, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung
pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen
Änderung des Reisepreises hat GTN den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch
14 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem
Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Reisende
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn GTN in der Lage ist,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung
schriftlich gegenüber GTN geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen
5.1.Rücktritt
Der Kunde hat die Möglichkeit, vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten. Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen, aus Beweisgründen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei GTN.
Bei Rücktritt vom Reisevertrag kann GTN folgende pauschale Entschädigung verlangen:
bis 30 Tage vor Reisebeginn ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn ab 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn ab 06. bis 03. Tag vor Reisebeginn ab 03. Tag vor Reisebeginn |
25 % 40 % 50 % 70 % 85 % 95 % |
Wird eine Reise ohne vorhergehende schriftliche Stornierung nicht angetreten oder bricht der Reisende seine Reise nach Reisebeginn ab, so sind 100 % des Reisepreises zu zahlen. Dem Reiseteilnehmer steht allerdings der Nachweis offen, dass der Schaden GTN nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
Im Reisepreis ist eine Reiserücktrittskostenversicherung nicht eingeschlossen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen,
dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag
eintritt. GTN kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag
ein, so haften er und die ursprünglich angemeldete Person GTN gegenüber als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden
Mehrkosten, mindestens EUR 50,--.
6. Rücktritt und Kündigung durch GTN
GTN kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen.
a) Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch GTN oder eines seiner Leistungsträger nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt GTN, bleibt der Anspruch auf den Reisepreis erhalten; GTN muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt wurden.
b) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt:
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder
behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung
für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.
In jedem Fall ist GTN verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen
und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht
voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so
können sowohl GTN als auch der Reisende den Vertrag kündigen.
8. Haftung / Gewährleistung
GTN übernimmt als Reisevermittler weder Haftungs- noch Gewährleistungsansprüche, die dem Kunden aus seinem Verhältnis mit dem Reiseveranstalter entstehen. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters bleibt davon unbeeinflusst. Nur wenn GTN als Reiseveranstalter tätig wird, übernimmt GTN Haftungs- und Gewährleistungsansprüche.
Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen
Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
9. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
GTN informiert auch nicht-deutsche Staatsangehörige
über Bestimmungen von Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften, sofern der Kunde
bei Vertragsabschluss GTN über die jeweilige Staatsangehörigkeit, die Art des
Passes und alle Visaeinträge in Kenntnis setzt. GTN haftet nicht für die
rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, auch nicht, wenn der Reisende GTN mit der Besorgung beauftragt hat,
es sei denn, dass GTN die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für
die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten,
ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch
GTN bedingt sind. GTN haftet nicht für Kosten, die daraus entstehen, dass der
Kunde nicht auf eine nicht-deutsche Staatsangehörigkeit hingewiesen hat.
10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
11. Gerichtsstand
Der Reisende kann GTN nur an dessen Sitz verklagen. Für
Klagen durch GTN gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei
denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des
Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reisevermittlers maßgebend.
Preisinformation
Die nachfolgenden Preisinformationen beziehen sich auf die
von GTN vermittelten Spezialangebote und Rundreisen. Ausgeschlossen hiervon sind durch GTN
vermittelte Pauschalangebote Dritter.
Generell im Preisangebot enthalten sind:
Die Unterbringung wie beschrieben
Sämtliche Transfers während der Reise
Inlandsflüge in Economy Klasse
Amerikanisches Frühstück (einige Hotels bieten nur kontinentales Frühstück)
Deutschsprachige Reisebetreuung nach Verfügbarkeit, sonst englisch
Abholung am Hotel
Betreuung durch das europäische Management unserer jeweiligen örtlichen Agentur
Im Preis nicht enthalten, sofern nicht anders angegeben:
Visa-Gebühren
Zusätzliche Transfers
Zusätzliche Übernachtungen
Flughafengebühren
Ausgaben persönlicher Natur
HINWEIS
Die nachfolgenden Hinweise dienen als ergänzende
Erläuterung. Wenn GTN nicht als Reiseveranstalter auftritt, entfällt die rechtliche
Bindung.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden
und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben meist unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind. Reiseveranstalter sind in der Regel verpflichtet, den Kunden über
Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls
wird GTN dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Reiseveranstalter behalten sich vor, die ausgeschriebenen
und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder
der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern,
wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern
zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im
Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu
informieren.
German Travel Network, Rothenburgerstr. 5, Im Prisma, 90443 Nürnberg, Deutschland, Tel. ++49-911-9289 9185 Fax. ++49-911-9289 9186 email: info@g-t-n.de